Energieausweis
Der Energieausweis muss in Deutschland bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf einer Immoblien oder Wohnung vom Eigentümer bzw. Vermieter vorgelegt werden. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, welches Aussagen zum energetischen Zustand und der Energieeffizienz einer Immobilie trifft. Ziel ist die bessere Vergleichbarkeit von Immobilien, sodass dem Miet- oder Kaufinteressenten eine objektive Beurteilung ermöglicht wird. Die Grundlagen und Grundsätze für die Erstellung von Energieausweisen werden in Deutschland im Gebäudeenergiegesetzt (GEG) geregelt.
Allgemein kann der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfes (Energiebedarfsausweis) oder auf Grundlage des Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) ermittelt werden. Für Neubauten ist der Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, für die meisten Bestandsgebäude besteht eine Wahlfreiheit zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsauweis.
Klaus Kupp ist aufrgund seiner Qualifikation gemäß Gebäudeenergiegesetz zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäuden qualifiziert. Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich sinnvoller energetischer Sanierungsmaßnahmen.